Rechtsanwalt Jan Martenstein ist seit seiner Tätigkeit als Franchising-Verbandsanwalt des Deutschen Franchise-Nehmer Verbandes e.V. sowie als Mitglied des Expertenteams der Unternehmensberatung Schute auf dem Gebiet des Franchiserechts spezialisiert. Er ist als Rechtsanwalt seit über dreizehn Jahren fast ausschließlich in diesem Rechtsgebiet tätig. Seine Beratung richtet sich an Franchisenehmer und Franchisegeber gleichermaßen.
Die Tätigkeit reicht von der Vertragsgestaltung für Franchiseunternehmen bis zur Betreuung der laufenden rechtlichen Geschäftsabwicklung, über die Beratung von Mandanten bei Beendigung von Franchiseverträgen bis hin zur Führung von gerichtlichen Auseinandersetzungen in Franchisesachen.
Mit den Besonderheiten von Franchiserechtsstreitigkeiten ist er infolge seiner langjährigen forensischen Tätigkeit auf diesem Gebiet besonders vertraut.
Aufgrund seiner Expertise interviewten ihn neben anderen Medien unter anderem die Financial Times Deutschland, die Frankfurter Allgemeine Zeitung sowie der Spiegel zu verschiedenen Themen aus dem Franchiserecht.
Daneben berät und vertritt Rechtsanwalt Jan Martenstein Mandanten in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Leasingrecht und weiteren ausgewählten Bereichen des Zivilrechts.
Für Unternehmen aus verschiedenen Branchen ist er dauerhafter Ansprechpartner in allen rechtlichen Angelegenheiten.
NDR-Radiointerview v. 21.8.2017 "Die Geschäftsmodelle der Telefonshops"
impulse 06/2016 "Wenn sich die Wege trennen"
Spiegel 36/2013 „Die Franchise-Falle“
FAZ vom 20.10.2011
FTD vom 12.10.2011
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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Friederike E.L. Vilmar
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