Rechtsanwalt Peter Martenstein, geboren 1949, war seit dem 1.2.1978 als Richter tätig. Nach vorübergehender Tätigkeit bei den Amtsgerichten Hanau und Friedberg/H. war er Richter am Landgericht Giessen, bis er im April 1993 zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/M. ernannt wurde.
Im Juli 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt und übernahm den Vorsitz im 19. Zivilsenat, der insbesondere für Berufungsverfahren auf den Gebieten des Immobilienmaklerrechts und des Bankrechts zuständig ist. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildete das Bank- und Kapitalmarktrecht. Aus der großen Anzahl der dort bearbeiteten Verfahren ergeben sich seine besonderen Kenntnisse etwa im Bereich der Haftung von Banken und Sparkassen wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Beteiligungen an Film- und Medienfonds, geschlossenen und offenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zertifikaten und anderen Finanzprodukten.
Ebenso verfügt Herr Martenstein aufgrund seiner großen richterlichen Erfahrung über besondere Kenntnisse zur Haftung von Banken und Sparkassen im Zusammenhang mit Vermögensverwaltungsverträgen, der Finanzierung von „Schrottimmobilien“, der Verwertung von Kreditsicherheiten und der Rückabwicklung von Krediten.
Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere Haftung von Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen;
Immobilienmaklerrecht