Seit einigen Jahren ist eine Häufung von Fällen zu verzeichnen, in denen Anleger Banken und Sparkassen wegen behaupteter Fehler bei der Anlageberatung oder –vermittlung in Anspruch nehmen und Schadensersatz verlangen. Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzungen steht in der Regel die Frage, ob die Beratung anleger- und objektgerecht war. Hierzu gibt es eine inzwischen umfangreiche Rechtsprechung, die aber manche Zweifelsfrage offen lässt und gelegentlich auch Unklarheiten schafft.
Vor diesem Hintergrund bieten wir von exzellenter Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und Umsicht geprägte außergerichtliche Beratung und Vertretung ebenso wie die Prozessvertretung auch bei komplexen Finanzprodukten an, damit unsere Mandanten mit Erfolg vermeintliche Ansprüche abwehren und bestehende Ansprüche durchsetzen können.
Ebenso bieten wir die kompetente Beratung auf weiteren Gebieten wie etwa der Kreditsicherung, der Verwertung von Kreditsicherheiten und der Rückabwicklung von Krediten an.
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ebenso wie für Ihre Rechtsverteidigung gegen erhobene vermeintliche Ansprüche vor Gericht stehen wir Ihnen mit exzellenter prozessualer Expertise zur Seite.