Franchising ist eine moderne Vertriebsform für Waren, Dienstleistungen und Technologien, die in den vergangenen Jahren in Deutschland enorm an Bedeutung gewonnen hat und wohl noch künftig viel bedeutender werden wird. Prognosen sehen im Franchising die Vertriebsform der Zukunft. Dennoch ist das Franchiserecht in Deutschland nicht per Spezialgesetz geregelt, sondern es setzt sich aus zahlreichen Rechtsgebieten zusammen. Beim Franchisevertrag vermischen sich regelmäßig Elemente von Miet- und Pachtvertrag, Lizenzvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Kaufvertrag und Werkvertrag. Von besonderer Relevanz sind das Markenrecht sowie für Franchisegeber das Vertriebskartellrecht.
Franchiserecht wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Jan Martenstein betreut. Er ist als Verbandsanwalt des DFNV (Deutscher-Franchisenehmer Verband e.V.) und Partneranwalt der FranchiseAgency aus Frankfurt am Main auf dem Gebiet des Franchiserechts spezialisiert. Das Beratungsangebot richtet sich an Franchisenehmer und Franchisegeber. Dies beginnt bei der Gestaltung von Franchiseverträgen und geht über die Beratung bei alltäglich auftretenden rechtlichen Fragestellungen (wie z.B. Untermietverträge, Lieferantenverträge oder Markenpflege), erfasst die Rechtsberatung bei der Beendigung und Abwicklung von Franchiseverhältnissen bis hin zur Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Unterstützt werden wir dabei von einem Netzwerk von Unternehmensberatern, die sich auf die Vertriebsform Franchising spezialisiert haben.
Für Existenzgründer ist die Entscheidung für ein Franchisesystem in der Regel mit hohen Investitionen und damit Risiken verbunden. Diese lohnen sich nur dann, wenn das Franchisesystem geeignet ist, eine wirtschaftliche Existenzgrundlage zu schaffen. In vielen Fällen lässt sich bereits anhand der Vertragsgestaltung erkennen, dass das Franchisekonzept keinen Erfolg haben kann. Vor Vertragsabschluss bieten wir Franchiseinteressenten eine umfassende Vertragsprüfung an. Dadurch können wir für unsere Mandanten sicherstellen, dass deren Rechte und Interessen als Franchisenehmer bestmöglich gewahrt werden. Gleichzeitig haben wir einen Blick für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen ein Franchiseunternehmen erfolgreich geführt werden kann.
Kommt es zu einem Scheitern des Franchiseunternehmens, etwa weil die wirtschaftliche Rentabilität eines Franchisesystems entgegen der Prognose durch den Franchisegeber ausbleibt oder der Franchisegeber seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, unterstützen wir Franchisenehmer beim vorzeitigen Ausstieg aus dem Franchisevertrag und bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Für Franchiseunternehmen oder Unternehmer, die sich neu für die Vertriebsform Franchising entschieden haben, erstellen wir einen für ihr Franchisekonzept maßgeschneiderten Franchisevertrag. Durch unser Netzwerk von Franchise-Beratern erhalten unsere Mandanten ein Komplettpaket, beginnend bei der Rentabilitätsberechnung über ein Marketingkonzept bis hin zum Franchisehandbuch. Als ausgelagerte Rechtsabteilung namhafter Franchiseunternehmen bieten wir Franchiseunternehmen dauerhaft die Übernahme des Vertragsmanagements an. Daneben beraten und vertreten wir dauerhaft Franchisegeber bei der Durchsetzung von Systemvorgaben, der Abwehr von Forderungen oder bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung eines Franchisenehmers.
Da das Franchiseverhältnis von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit geprägt ist, ist es zunächst immer das Ziel, Differenzen per Vergleich, Schiedsspruch oder im Wege der Schlichtung aus dem Weg zu räumen. Bei unüberbrückbaren Differenzen vertreten wir die Interessen von Franchisegebern und Franchisenehmern auch gerichtlich und greifen hierfür auf eine langjährige forensische Erfahrung in Franchiserechtsstreitigkeiten zurück.