Im Rahmen des Mietrechts kommt der Wohnraummiete eine hervorgehobene Bedeutung zu. Kein Zivilrechtsgebiet wie das der Wohnraummiete hat so viele Bezugspunkte zum Grundgesetz. Die daraus resultierenden Spannungen zwischen Vermieter und Mieter münden oftmals in Mietprozessen. Damit es dazu gar nicht erst kommt, beraten wir schon im Vorfeld unsere Mandanten bei Abschluss eines Mietvertrages mit der Zielsetzung, dass die Interessen beider Seiten fair berücksichtigt werden.
Gerade im Bereich der Gewerberaummiete gibt es einen nicht unerheblichen Gestaltungsspielraum für Vermieter, so dass es sich lohnt, gerade in diesem Bereich nicht auf Formularverträge zurückzugreifen. Sie erhalten von uns einen individuellen Mietvertrag, der Ihre konkreten Interessen wahrt. Kommt es dennoch während eines Mietverhältnisses zu Mietgebrauchsstörungen durch eine der Vertragsparteien, beraten wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, angefangen von der Minderung der Miete bis hin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
Sowohl bei der fristlosen als auch der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter bestehen wegen des Kündigungsschutzes rechtlich hohe Hürden, die wir gemeinsam mit unseren Mandanten angehen, sei es in der Abwehr oder der Durchsetzung einer Kündigung. Daneben decken wir den Beratungsbedarf bei anstehenden Mieterhöhungen oder für erforderlich werdende Modernisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen an der Mietimmobilie ab.
Schließlich beraten wir bei Auseinandersetzungen, die immer wieder bei der Abwicklung eines beendeten Mietverhältnisses auftreten. Lässt sich die zunächst von uns angestrebte einvernehmliche Lösung nicht finden, können unsere Mandanten auf unsere langjährige Erfahrung in Mietprozessen vertrauen.
Unser Beratungsangebot im Mietrecht richtet sich an Vermieter und Mieter gleichermaßen. Für Hausverwaltungen sind wir in allen Fragen des Mietrechts ständiger und kompetenter Ansprechpartner.