Durch die ständige Zunahme der Verkehrsdichte stellen Straßenverkehrsunfälle eine häufige Quelle von Rechtsstreitigkeiten dar. Eine kleine Unachtsamkeit kann schnell Ursache eines Verkehrsunfalls werden, der je nach Unfallgegner zuweilen im Streit ausgetragen werden muss.
Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Direkt nach einem Verkehrsunfall sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Unfallregulierung und Schadensersatz
Die daran anschließende Unfallabwicklung beginnt bei der Schadenmitteilung an die eigene Kfz- Versicherung, Beauftragung eines Sachverständigen mit der Schadenbegutachtung (außer in Bagatellfällen) und endet bei der Geltendmachung der erlittenen Schäden. Dabei geht es darum, die eigenen Vermögensinteressen durchzusetzen. Erhebungen zeigen, dass anwaltlich vertretene Unfallgeschädigte einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen als Geschädigte, die die Unfallabwicklung selbst übernehmen und/oder dies einem Autohaus oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung überlassen. In der Regel versuchen Haftpflichtversicherer, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten.
Die Erfahrung zeigt, dass das Interesse des gegnerischen Haftpflichtversicherers dabei in den meisten Fällen darin liegt, den Schaden und damit die Ansprüche des Unfallgeschädigten möglichst gering zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter, wie z.B. die Claims Controlling, beauftragt - mit negativen Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Unfallgeschädigte sollten sich dadurch nicht einschüchtern lassen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen.
Dazu gehören beispielsweise folgende (nicht abschließend aufgeführte) Anspruchspositionen:
Anwaltskosten
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