Der Vertragshändlervertrieb ist eine Vertriebsform für Waren, Dienstleistungen und Technologien, wobei der Vertragshändler für den Hersteller in einem bestimmten Gebiet in der Regel ausschließlich tätig wird. Dabei handelt der Vertragshändler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ist dabei allerdings in die Verkaufsorganisation des Herstellers eingegliedert.
Für den Vertragshändlervertrieb gibt es bis heute lediglich in besonderen Bereichen (etwa im Automobilvertrieb) rechtliche Rahmenbedingungen, ansonsten gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die vertragliche Ausgestaltung der Vertragshändlerverträge hat daher eine herausragende Bedeutung.
Anlass für Auseinandersetzungen bietet stets die Beendigung von Vertragshändlerverträgen. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Vertragshändler in analoger Anwendung des § 89b HGB wie ein Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann schuldet der Hersteller/Lieferant dem Vertragshändler einen Ausgleich in Geld für den geschaffenen Unternehmensvorteil.
Unser Beratungsangebot richtet sich an Vertragshändler als auch an Hersteller/Lieferanten und reicht von der Gestaltung von Vertragshändlerverträgen über die Rechtsberatung bei der Beendigung und Abwicklung von Vertragshändlerverträgen bis hin zur Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Da das Vertragshändlerverhältnis von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit geprägt ist, ist es zunächst immer das Ziel, Differenzen per Vergleich, Schiedsspruch oder im Wege der Schlichtung aus dem Weg zu räumen. Bei unüberbrückbaren Differenzen vertreten wir die Interessen von Vertragshändlern und Herstellern/Lieferanten auch gerichtlich und greifen hierfür auf eine langjährige forensische Erfahrung zurück.